I.
Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Abgabe einer Baulasterklärung gegenüber der zuständigen Baurechtsbehörde mit dem aus dem Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung ersichtlichen Inhalt.
Die Parteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke in . Hinsichtlich der Grundstückssituation wird auf den Lageplan K 1 = Bl. 6 d.A. verwiesen. Wegen des unstreitigen Sachverhalts und des Parteivorbringens erster Instanz wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
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