VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 29.09.2021
5 S 1031/20
Normen:
LBO BW § 5 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 25.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 17527/17

Anspruch auf Baugehemigung bei einhergehendem Fensterbau mit Belichtungsabgrabung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.2021 - Aktenzeichen 5 S 1031/20

DRsp Nr. 2021/16018

Anspruch auf Baugehemigung bei einhergehendem Fensterbau mit Belichtungsabgrabung

1. Das Badische Ortsstraßengesetz vom 15. Oktober 1908 ermöglichte eine Festsetzung von Baufluchten nur in Bezug auf die zur Straße hin gerichteten Seite eines Gebäudes. Die rückwärtige Bebaubarkeit eines Grundstücks wird dort nicht geregelt, weshalb hintere Baufluchten (Baulinien) nach diesem Gesetz nicht festgesetzt werden konnten (Bestätigung der Rechtsprechung).2. Eine Abgrabung mit Abböschung, welche der Belichtung eines Kellergeschosses dient und vollständig unterhalb der Geländeoberfläche liegt, löst keine eigene Abstandsfläche aus.

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. Oktober 2019 - 3 K 17527/17 - geändert. Unter Aufhebung der von ihr erteilten Baugenehmigung vom 15. September 2016 und des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21. November 2017 wird die Beklagte verpflichtet, den Klägern die beantragte Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit zwei Carports auf dem Grundstück Flst.-Nr. 22788/1 der Gemarkung Karlsruhe ohne die in den Bauplänen vorgenommenen Grüneinträge zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LBO BW § 5 Abs. 1;

Tatbestand