VGH Bayern - Beschluss vom 06.04.2018
15 ZB 17.36
Normen:
BayBO Art. 6; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124;
Vorinstanzen:
VG Regensburg, vom 24.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen RO 2 K 14.832

Anspruch auf bauordnungsrechtliches Einschreiten; Anfechtungsklage gegen Baugenehmigung durch einen Nachbarn; Verletzung des Abstandsflächenrechts

VGH Bayern, Beschluss vom 06.04.2018 - Aktenzeichen 15 ZB 17.36

DRsp Nr. 2018/8625

Anspruch auf bauordnungsrechtliches Einschreiten; Anfechtungsklage gegen Baugenehmigung durch einen Nachbarn; Verletzung des Abstandsflächenrechts

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 15.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO Art. 6; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; VwGO § 124;

Gründe

I.

Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück FlNr. ... der Gemarkung R. Er wendet sich als Nachbar gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für das Vorhaben "Sanierung des Bestandes und Neubau eines Wohnhauses" (Bescheide vom 11. April 2014 und 2. Mai 2014) auf dem an das im rückwärtigen Bereich seines Grundstücks südlich angrenzenden Baugrundstück der Beigeladenen (FlNr. ...).