VGH Bayern - Beschluss vom 26.07.2018
2 ZB 17.1656
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 24.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 9 K 16.1873

Anspruch auf eine Erweiterung der Freischankfläche mit Markisenanlage über einer Bestandsterrasse auf einer privaten Grünfläche; Voraussetzungen für die Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

VGH Bayern, Beschluss vom 26.07.2018 - Aktenzeichen 2 ZB 17.1656

DRsp Nr. 2018/14855

Anspruch auf eine Erweiterung der Freischankfläche mit Markisenanlage über einer Bestandsterrasse auf einer privaten Grünfläche; Voraussetzungen für die Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Kläger tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung (§§ 124, 124a Abs. 4 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. Mai 2017 hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor.