OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 14.06.2018
7 A 937/14
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 23 K 6172/12

Anspruch auf eine nachträgliche Legalisierung einer auf einem Anbau errichteten Dachterrasse und eines darüber befindlichen Altans; Qualifizierung seines Anbaus als Fremdkörper/Ausreißer; Einfügen in die nähere Umgebung

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.06.2018 - Aktenzeichen 7 A 937/14

DRsp Nr. 2018/9691

Anspruch auf eine nachträgliche Legalisierung einer auf einem Anbau errichteten Dachterrasse und eines darüber befindlichen Altans; Qualifizierung seines Anbaus als Fremdkörper/Ausreißer; Einfügen in die nähere Umgebung

1. Die nähere Umgebung ist für jedes der in § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB genannten Merkmale gesondert zu ermitteln, weil diese jeweils eine Prägung mit ganz unterschiedlicher Reichweite und Gewichtung entfalten können. Bezüglich des Merkmals der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, wird die nähere Umgebung im Regelfall enger als z. B. bei dem Merkmal der Art der baulichen Nutzung zu bemessen sein. Die von den überbauten Grundstücksflächen ausgehende Prägung bleibt in ihrer Reichweite im Allgemeinen hinter den von der Art der baulichen Nutzung ausgehenden Wirkungen zurück. Maßgeblich ist, wie weit die wechselseitigen Auswirkungen im Verhältnis von Vorhaben und Umgebung im Einzelfall reichen.