BGH - Beschluss vom 17.04.2018
VI ZR 140/17
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 280; BGB § 823 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2018, 1076
NJW 2018, 3315
VersR 2018, 877
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 09.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 23/13
KG, vom 06.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 20 U 112/15

Anspruch auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung; Unterlassen der Berücksichtigung eines durch eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift belegten Parteivortrags

BGH, Beschluss vom 17.04.2018 - Aktenzeichen VI ZR 140/17

DRsp Nr. 2018/6924

Anspruch auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung; Unterlassen der Berücksichtigung eines durch eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift belegten Parteivortrags

GG Art. 103 Abs. 1 Zur unterlassenen Berücksichtigung von durch eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift belegten Parteivortrag.

Tenor

Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 6. März 2017 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung ihrer Klage wegen Verletzung der Aufklärungspflicht zurückgewiesen worden ist.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

Streitwert: bis 80.000 €

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1; BGB § 280; BGB § 823 Abs. 1;

Gründe

I.