OLG Dresden - Urteil vom 24.08.2000
9 U 3511/99
Normen:
BGB §§ 780, 781, 133, 137 Abs. 2, § 151 ; HOAI §§ 4, 8, 51 ;
Fundstellen:
BauR 2001, 1283

Anspruch auf Erstattung von Planungs- und Beratungsleistungen für die Errichtung einer Erschließungsanlage bei gescheiterten Betreibervertrag

OLG Dresden, Urteil vom 24.08.2000 - Aktenzeichen 9 U 3511/99

DRsp Nr. 2001/14074

Anspruch auf Erstattung von Planungs- und Beratungsleistungen für die Errichtung einer Erschließungsanlage bei gescheiterten Betreibervertrag

Soll der Betreiber einer Erschließungsanlage (hier: einer Abwasserentsorgungsanlage) diese zuvor auf eigene Kosten errichten lassen, so steht ihm mangels gesonderter Vereinbarung kein Anspruch auf Erstattung von Planungs- und Beratungskosten zu, wenn der Betreibervertrag mangels Genehmigung nicht zustande kommt.

Normenkette:

BGB §§ 780, 781, 133, 137 Abs. 2, § 151 ; HOAI §§ 4, 8, 51 ;
Fundstellen
BauR 2001, 1283