Anspruch auf Erstattung von Planungs- und Beratungsleistungen für die Errichtung einer Erschließungsanlage bei gescheiterten Betreibervertrag
OLG Dresden, Urteil vom 24.08.2000 - Aktenzeichen 9 U 3511/99
DRsp Nr. 2001/14074
Anspruch auf Erstattung von Planungs- und Beratungsleistungen für die Errichtung einer Erschließungsanlage bei gescheiterten Betreibervertrag
Soll der Betreiber einer Erschließungsanlage (hier: einer Abwasserentsorgungsanlage) diese zuvor auf eigene Kosten errichten lassen, so steht ihm mangels gesonderter Vereinbarung kein Anspruch auf Erstattung von Planungs- und Beratungskosten zu, wenn der Betreibervertrag mangels Genehmigung nicht zustande kommt.