VG Regensburg, vom 21.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen RN 6 K 14.1422
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses; Planungsrechtlichtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich; Befürchtung einer Verfestigung einer Splittersiedlung
VGH Bayern, Urteil vom 27.07.2018 - Aktenzeichen 15 B 17.1169
DRsp Nr. 2018/12371
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses; Planungsrechtlichtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außenbereich; Befürchtung einer Verfestigung einer Splittersiedlung
Ein Bauantrag ist nicht genehmigungsfähig, wenn die Zulässigkeit des nicht gem. § 35 Abs. 1BauGB privilegierten, mithin nach § 35 Abs. 2BauGB zu beurteilenden sonstigen Vorhabens zu verneinen ist, weil es öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7BauGB beeinträchtigt und diese Beeinträchtigung auch nicht über eine "Teilprivilegierung" nach § 35 Abs. 4BauGB oder über einen sog. aktiven, erweiterten Bestandsschutz aus Art. 14 Abs. 1GG überwunden werden kann.
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