OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 29.10.2018
10 A 964/16
Normen:
BauGB § 9 Abs. 2a; BauO NRW § 71 Abs. 1 S. 1; BauO NRW § 71 Abs. 2; BauO NRW § 75 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, vom 14.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 25 K 3104/15

Anspruch auf Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids für die Errichtung einer Bäckerei zur Herstellung und zum Verkauf von Backwaren; Ausschluss eines Einzelhandelsbetriebs zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche; Entgegenstehen der textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.10.2018 - Aktenzeichen 10 A 964/16

DRsp Nr. 2018/17529

Anspruch auf Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids für die Errichtung einer Bäckerei zur Herstellung und zum Verkauf von Backwaren; Ausschluss eines Einzelhandelsbetriebs zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche; Entgegenstehen der textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 2a; BauO NRW § 71 Abs. 1 S. 1; BauO NRW § 71 Abs. 2; BauO NRW § 75 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand