VGH Bayern - Beschluss vom 15.12.2021
9 ZB 18.1612
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 12.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen AN 3 K 17.1500

Anspruch auf Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids für Reihenhaus im Außenbereich

VGH Bayern, Beschluss vom 15.12.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 18.1612

DRsp Nr. 2022/1294

Anspruch auf Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids für Reihenhaus im Außenbereich

Ist eine angegriffene Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, setzt die Zulassung der Berufung voraus, dass für jeden dieser Gründe die Zulassungsvoraussetzungen entsprechend den Anforderungen des § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO dargelegt werden.

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldnerinnen.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Klägerinnen begehren die Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids, durch den die Bebaubarkeit ihrer Grundstücke mit vier Reihenhäusern geklärt werden soll. Für die betreffenden Grundstücke existiert kein Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan weist im entsprechenden Bereich eine Grünfläche aus und im aktuellen Entwurf des Regionalplans sind die Flächen als Trenngrün vorgesehen.