Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerinnen tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldnerinnen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerinnen begehren die Erteilung eines baurechtlichen Vorbescheids, durch den die Bebaubarkeit ihrer Grundstücke mit vier Reihenhäusern geklärt werden soll. Für die betreffenden Grundstücke existiert kein Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan weist im entsprechenden Bereich eine Grünfläche aus und im aktuellen Entwurf des Regionalplans sind die Flächen als Trenngrün vorgesehen.
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