Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Oktober 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.
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Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls vom 20.6.2008 Anspruch auf Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.
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