Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 29. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 28. Mai 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin nimmt die Beklagten zu 1 bis 3 wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen an dem Softwareprogramm "UniBasic-IDOS" in Anspruch.
Die Klägerin ist eine 50%ige Tochtergesellschaft der US-amerikanischen (DCI). Die DCI hat die Klägerin mit der Wahrnehmung ihrer Ansprüche aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts an dem Programm "UniBasic-IDOS" in Europa betraut.
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