OLG Dresden - Urteil vom 15.10.2002
9 U 774/02
Normen:
VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 § 17 Nr. 8 ;
Fundstellen:
BauR 2003, 111

Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

OLG Dresden, Urteil vom 15.10.2002 - Aktenzeichen 9 U 774/02

DRsp Nr. 2004/19597

Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

»Der Werkunternehmer kann eine Gewährleistungsbürgschaft auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist dann nicht heraus verlangen, wenn ihm Mängel am Bauwerk in unverjährter Zeit in hinreichender Weise gemäß §13 Nr.5 Abs.1 VOB/B angezeigt wurden. «

Normenkette:

VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 § 17 Nr. 8 ;
Fundstellen
BauR 2003, 111