OVG Saarland - Beschluss vom 10.09.2021
2 A 368/20
Normen:
SGB VIII § 35a Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 30.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2105/18

Anspruch auf höhere Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget

OVG Saarland, Beschluss vom 10.09.2021 - Aktenzeichen 2 A 368/20

DRsp Nr. 2021/14606

Anspruch auf höhere Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget

1. Persönliche Budgets sind so zu bemessen, dass der individuell festgestellte Hilfebedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann.2. Nicht "mit Gründen versehen" (§ 138 Nr. 6 VwGO) ist eine Entscheidung, wenn die Entscheidungsgründe keine Kenntnis darüber vermitteln, welche tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkte für die Entscheidung maßgebend waren und wenn den Beteiligten und dem Rechtsmittelgericht deshalb die Möglichkeit entzogen ist, die Entscheidung zu überprüfen.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30.10.2020 - 3 K 2105/18 - wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Normenkette:

SGB VIII § 35a Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I.

In Streit steht ein Anspruch des Klägers auf höhere Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget für den Zeitraum Mai bis September 2018.