LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.01.2020
L 18 AL 120/18
Normen:
GWB § 165 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NZI 2020, 573
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 19.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 39 AL 50/16

Anspruch auf InsolvenzgeldVor dem Insolvenztag beendetes ArbeitsverhältnisRechtliches Ende eines Arbeitsverhältnisses

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.01.2020 - Aktenzeichen L 18 AL 120/18

DRsp Nr. 2020/2720

Anspruch auf Insolvenzgeld Vor dem Insolvenztag beendetes Arbeitsverhältnis Rechtliches Ende eines Arbeitsverhältnisses

1. Ist ein Arbeitsverhältnis bereits vor dem Insolvenztag beendet, endet die Dreimonatsfrist mit dem mitzuzählenden letzten Tag des Arbeitsverhältnisses. 2. Für das Ende des Arbeitsverhältnisses kommt es auf das rechtliche, nicht auf das faktische Ende an.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 19. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

GWB § 165 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt Insolvenzgeld für die Zeit vom 1. Dezember 2013 bis zum 31. Januar 2014.