Die Berufung (hilfsweise der Antrag auf Zulassung der Berufung) wird als unzulässig verworfen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger beansprucht im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft nach §
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