BGH vom 11.07.1974
VII ZR 76/72
Normen:
VOB/B § 4;
Fundstellen:
BauR 1974, 412
MDR 1974, 1013
NJW 1974, 1707

Anspruch auf Mängelbeseitigung nach Entziehung des Auftrags

BGH, vom 11.07.1974 - Aktenzeichen VII ZR 76/72

DRsp Nr. 1998/2472

Anspruch auf Mängelbeseitigung nach Entziehung des Auftrags

Das Recht des Auftraggebers nach § 4 Nr. 7 VOB/B, die Beseitigung von Mängeln an den bis zur Kündigung bereits erbrachten Leistungen zu fordern, bleibt nach Entziehung des Auftrages bestehen.

Normenkette:

VOB/B § 4;

Hinweise:

Ebenso BGH, ZfBR 1987, 238; die vorhandenen Mängel dürfen nicht Grund für die Auftragsentziehung gewesen sein; der Auftraggeber kann diese Mängel erst nach vergeblicher Fristsetzung auf Kosten des Auftragnehmers nachbessern lassen; der Auftraggeber kann in diesem Fall auch einen Vorschuß auf die Mängelbeseitigungskosten und/oder Minderung verlangen (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1422).

Fundstellen
BauR 1974, 412
MDR 1974, 1013
NJW 1974, 1707