Weitere Anwendungsbereiche der positiven Vertragsverletzung sind die Verletzungen von vertraglichen Nebenpflichten.
Weitere Einzelfälle aus der Rechtsprechung (alphabetische Reihenfolge):
- Fortlaufende Bauverzögerung aus positiver Vertragsverletzung: OLG Karlsruhe, BauR 1987, 448;
- Haftung des Lieferanten von unreinem Sand: BGH, WM 1978, 328;
- Haftung für Zurverfügungstellen untauglichen Reinigungsmittels: OLG Frankfurt/M., MDR 1983, 315;
- Hinweise über mögliche Folgen der Bauarbeiten auf andere Werke: OLG München, DB 1974, 1227;
- Hinweispflicht bezüglich Probewerk (Isolierung alten Mauerwerks): OLG Düsseldorf, Schäfer/Finnern, Z 2.0 Bl. 11;
- Hinweispflicht des Dachdeckers zur Vermeidung von Wasserschäden: OLG Hamm, NJW 1989, 233;
- Hinweispflicht für Nachfolgearbeiten: BGH, BauR 1983, 70;
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