VGH Bayern - Beschluss vom 23.11.2018
9 CE 17.2369
Normen:
BGB § 929; BGB § 931; BGB § 1006 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 02.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 23 E 17.4007

Anspruch auf Rückabwicklung einer bereits erfolgten Weitervermittlung einer Schäferhündin und deren Herausgabe; Rechtmäßige Fortnahme eines Hundes aufgrund einer Gefährdung des Tierwohls

VGH Bayern, Beschluss vom 23.11.2018 - Aktenzeichen 9 CE 17.2369

DRsp Nr. 2018/18579

Anspruch auf Rückabwicklung einer bereits erfolgten Weitervermittlung einer Schäferhündin und deren Herausgabe; Rechtmäßige Fortnahme eines Hundes aufgrund einer Gefährdung des Tierwohls

Tenor

I.

Der Antrag wird abgelehnt.

II.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

III.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 929; BGB § 931; BGB § 1006 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Die Antragsteller zu 1 und 2 begehren vom Antragsgegner im Wege einer einstweiligen Anordnung die Rückabwicklung einer bereits erfolgten Weitervermittlung der Schäferhündin Rica und deren Herausgabe.