OLG München - Urteil vom 26.06.2007
13 U 5389/06
Normen:
VOB/B § 17 Nr. 8 ;
Fundstellen:
OLGReport-München 2007, 834
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 07.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 74 O 1364/06

Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach Wegfall des Sicherungszwecks der Bürgschaft

OLG München, Urteil vom 26.06.2007 - Aktenzeichen 13 U 5389/06

DRsp Nr. 2007/15218

Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach Wegfall des Sicherungszwecks der Bürgschaft

Nach Wegfall des Sicherungszweckes einer Bürgschaft im Sinne von § 17 Nr. 8 VOB/B kann der Auftragnehmer Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (auch) an sich selbst verlangen.

Normenkette:

VOB/B § 17 Nr. 8 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Auftragnehmer/Sicherungsgeber nach Wegfall des Sicherungszweckes einen Anspruch auf Herausgabe der über die Gewährleistungsbürgschaft ausgestellten und dem Auftraggeber/Sicherungsnehmer übergebenen Urkunde an sich selbst oder nur an die bürgende Bank hat.

Gemäß VOB-Bauvertrag vom 06.10.1999 (Anlage K 3) hat die Beklagte die Klägerin mit der Durchführung von Elektroarbeiten beauftragt. Von der ihr eingeräumten Möglichkeit, den für die Beklagte vereinbarten Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme (Ziffer 9 des Vertrages) durch Übergabe einer Gewährleistungsbürgschaft abzulösen, hat die Klägerin Gebrauch gemacht. Die Bürgschaft ist unbefristet und soll "mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde" erlöschen (vgl. Anlage K 5).