I.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Auftragnehmer/Sicherungsgeber nach Wegfall des Sicherungszweckes einen Anspruch auf Herausgabe der über die Gewährleistungsbürgschaft ausgestellten und dem Auftraggeber/Sicherungsnehmer übergebenen Urkunde an sich selbst oder nur an die bürgende Bank hat.
Gemäß
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