Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 15. Juni 2010 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als der Beklagte zur Zahlung von mehr als 30.372,54 € zuzüglich Zinsen verurteilt worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts München zurückverwiesen.
Der Kläger verlangt als Insolvenzverwalter über das Vermögen der M. GmbH (im Folgenden: Schuldnerin) nach beiderseits gekündigtem Vertrag über Wärmedämmarbeiten Vergütung für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen.
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