Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 26. Januar 2018 wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
I. Der Antrag ist unzulässig, da er trotz ordnungsgemäßer Rechtsmittelbelehrung nicht innerhalb der Monatsfrist gemäß §
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