Anspruch auf Zusatzvergütung wegen Beschaffenheit des Baugrundes
OLG Thüringen, Urteil vom 19.12.2001 - Aktenzeichen 7 U 614/98
DRsp Nr. 2004/19912
Anspruch auf Zusatzvergütung wegen Beschaffenheit des Baugrundes
»Treten bei der Bauausführung infolge der Beschaffenheit des Baugrundes und der Wasserhaltungsverhältnisse Erschwernisse auf, kann eine gesonderte Vergütung für zusätzliche Leistungen, ausnahmsweise nur dann gefordert werden, wenn die Erschwernisse für den Auftragnehmer unvorhersehbar gewesen sind.«