Anspruch des Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek
BGH, Urteil vom 05.12.1968 - Aktenzeichen VII ZR 127/66
DRsp Nr. 1996/15108
Anspruch des Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek
Der Architekt, der sämtliche Architektenleistungen von der Planung bis zur örtlichen Bauaufsicht erbracht hat, kann für die Gebühren, die ihm hierfür - ggf. auch für die von ihm darüber hinaus erstellte statische Berechnung zustehen - gemäß § 648BGB die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück verlangen.