BGH - Urteil vom 05.12.1968
VII ZR 127/66
Normen:
BGB § 648 ;
Fundstellen:
BGHZ 51, 190
NJW 1969, 419

Anspruch des Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek

BGH, Urteil vom 05.12.1968 - Aktenzeichen VII ZR 127/66

DRsp Nr. 1996/15108

Anspruch des Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek

Der Architekt, der sämtliche Architektenleistungen von der Planung bis zur örtlichen Bauaufsicht erbracht hat, kann für die Gebühren, die ihm hierfür - ggf. auch für die von ihm darüber hinaus erstellte statische Berechnung zustehen - gemäß § 648 BGB die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück verlangen.

Normenkette:

BGB § 648 ;
Fundstellen
BGHZ 51, 190
NJW 1969, 419