I. 1. Die Berufungsbeklagte wird verurteilt, der Berufungsklägerin sämtliche Ausführungszeichnungen und statische Nachweise für die Gründung sowie die Statik des Bauvorhabens R### -H## K#### in H##### gem. Positions-Nr. 1.03.016 des Leistungsverzeichnisses vom 29.04.2009 bezüglich des Bauvorhabens R### H## K#### in H##### herauszugeben.
2. Die Berufungsbeklagte wird verurteilt, der Berufungsklägerin den Nachweis zum Verbund gem. Positionen 1.07.145, 2.20.370 und 3.32.552 "Fundamenterder" (max. 10 Ohm an den Anschlussbahnen) des Leistungsverzeichnisses vom 29.04.2009 bezüglich des Bauvorhabens R### H## K#### in H##### herauszugeben.
3. Die Berufungsbeklagte wird verurteilt, der Berufungsklägerin zu den thermisch aktiven Decken gem. Leistungsverzeichnis vom 29.04.2009 bezüglich des Bauvorhabens R### H## K#### in H##### unter Positions -Nt. 1 .11, 2.24 und 3.36, die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für den Einsatz in Betondecken bis Feuerwiderstandsklasse F 120 sowie die labortechnische Untersuchung der Tragfähigkeit nach DIN 1045-l herauszugeben.
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