Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt von der beklagten Gemeinde die Entfernung von acht auf dem Grundstück FlNr. ...33 Gemarkung B... errichteten Stahlpfosten, um über dieses Grundstück auf die angrenzende Staatsstraße St ... fahren zu können.
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