Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.11.2019 (
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Abschluss eines Arbeitsvertrages.
Die Beklagte ist eine große deutsche Fluggesellschaft (nachfolgend auch: "D "), deren gesellschaftsrechtlicher Sitz in K ist. Eine ihrer Flugbasen in Deutschland ist in F . Die Beklagte ist Mitglied im Arbeitgeberverband Luftverkehr (AGVL).
1. 1. (1) (2) 2. 3. (1) (2) 4. 5. (1) (2) 6. 2. 3. a) b) c) 4.
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