Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich des Kostenausspruchs vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbare Kosten abwenden, sofern die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung nicht in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtsgültigkeit des Bebauungsplans Nr. GI 04/27 "Bänninger-Gelände" der Antragsgegnerin.
Das insgesamt 11,8 ha große Plangebiet wurde vormals industriell genutzt. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es nach Bekunden der Antragsgegnerin, die Brachfläche nach Altlastensanierung wieder nutzbar zu machen und umzustrukturieren. Das Plangebiet umfasst sieben Gewerbegebietsausweisungen sowie drei Sondergebiete großflächiger Einzelhandel mit den Zweckbestimmungen "Bau- und Heimwerkermarkt" (SO 1), "Sportfachhandel" (SO 2) und "Fachmarkt für Bürobedarf" (SO 3).
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|