VGH Hessen - Urteil vom 13.02.2014
3 C 833/13.N
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 15;
Fundstellen:
DÖV 2014, 634

Anspruch eines Gewerbetreibenden auf Schutz vor der Neuansiedlung von Konkurrenten in einem Plangebiet

VGH Hessen, Urteil vom 13.02.2014 - Aktenzeichen 3 C 833/13.N

DRsp Nr. 2014/7378

Anspruch eines Gewerbetreibenden auf Schutz vor der Neuansiedlung von Konkurrenten in einem Plangebiet

Ein einem Plangebiet benachbarter Gewerbetreibender kann im Normenkontrollverfahren nicht mit Erfolg aufrufen, vor der Neuansiedlung konkurrierender Gewerbetriebe verschont zu bleiben.

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich des Kostenausspruchs vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der vollstreckbare Kosten abwenden, sofern die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung nicht in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; BauNVO § 15;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtsgültigkeit des Bebauungsplans Nr. GI 04/27 "Bänninger-Gelände" der Antragsgegnerin.

Das insgesamt 11,8 ha große Plangebiet wurde vormals industriell genutzt. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es nach Bekunden der Antragsgegnerin, die Brachfläche nach Altlastensanierung wieder nutzbar zu machen und umzustrukturieren. Das Plangebiet umfasst sieben Gewerbegebietsausweisungen sowie drei Sondergebiete großflächiger Einzelhandel mit den Zweckbestimmungen "Bau- und Heimwerkermarkt" (SO 1), "Sportfachhandel" (SO 2) und "Fachmarkt für Bürobedarf" (SO 3).