Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 19. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Antragsteller zu tragen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren ebenfalls auf 11.250,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine der beigeladenen Grundstücksgesellschaft erteilte Baugenehmigung.
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