Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt die Entfernung von Metallbügeln, die im Bereich der G... Straße in der Stadt S... (Ortsdurchfahrt der Staatsstraße ...) das Parken im Straßenbegleitgrün verhindern. Die Klägerin bewohnt als Miteigentümerin ein Anwesen in der G... Straße.
Das Verwaltungsgericht hat die Klage unter Verneinung der Klagebefugnis der Klägerin als unzulässig abgewiesen.
Mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt die Klägerin ihr Begehren weiter.
II.
Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg. Die von der Klägerin geltend gemachten Zulassungsgründe wurden entweder schon nicht hinreichend dargelegt oder liegen nicht vor (vgl. §
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