VGH Bayern - Beschluss vom 04.06.2018
14 ZB 17.536
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2; BBesG Anlage 1 Nr. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. d);
Vorinstanzen:
VG München, vom 13.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen M 21 K 15.1828

Anspruch eines Wärmebildoperators bei der Bundespolizei auf Gewährung der sog. Fliegerzulage; Rechtmäßigkeit des Wegfalls der Fliegerzulage für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige außerhalb der Bundeswehr

VGH Bayern, Beschluss vom 04.06.2018 - Aktenzeichen 14 ZB 17.536

DRsp Nr. 2018/8935

Anspruch eines Wärmebildoperators bei der Bundespolizei auf Gewährung der sog. Fliegerzulage; Rechtmäßigkeit des Wegfalls der Fliegerzulage für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige außerhalb der Bundeswehr

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

III.

Der Streitwert wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 13. Dezember 2016 für beide Rechtszüge auf je 11.132,28 Euro festgesetzt.

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2; BBesG Anlage 1 Nr. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. d);

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung bleibt ohne Erfolg. Soweit Zulassungsgründe i.S.v. § 124 Abs. 2 VwGO ausdrücklich oder sinngemäß geltend gemacht werden, sind sie nicht in einer den Anforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügenden Art und Weise dargelegt bzw. liegen nicht vor.

1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen nicht.