Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 29. März 2017 wird hinsichtlich der Kläger zu 1) bis 3) geändert:
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. März 2016 wird in den Nrn. 6 und 7 aufgehoben. Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II.Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Kläger, kosovarische Staatsangehörige, begehren die Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten. Die Kläger zu 1) und 2) sind die Eltern der im Jahre 2010 geborenen Klägerin zu 3).
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