Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 16. Juli 2013 verkündete Urteil der Zivilkammer 9 des Landgerichts Berlin -
Die Beklagten werden verurteilt, die formgerechte Bewilligung der Löschung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch des Amtsgerichts L##### von L#####, Blatt ###zu erteilen, Zug um Zug gegen Freigabeerklärung der Klägerin auf Rückzahlung der bisher geleisteten Kaufpreisraten in Höhe von 115.381,00 EUR.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung und die weitergehende Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
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