Ansprüche des Kontoinhabers nach Auszahlung des Guthabens aufgrund eines unwirksamen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
BGH, Urteil vom 15.05.1986 - Aktenzeichen VII ZR 211/85
DRsp Nr. 1992/3726
Ansprüche des Kontoinhabers nach Auszahlung des Guthabens aufgrund eines unwirksamen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
»Der Inhaber eines Kontos kann, wenn das Guthaben von der Bank aufgrund eines wirkungslosen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an einen Dritten ausgezahlt wird, von diesem nach § 816 Abs. 2BGB die Herausgabe des an ihn Geleisteten verlangen.«