OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.04.2018
22 U 170/17
Normen:
BGB § 631 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Krefeld, vom 27.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 91/17

Ansprüche eines Künstlers wegen Nichtdurchführung eines Konzertes durch den Veranstalter

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2018 - Aktenzeichen 22 U 170/17

DRsp Nr. 2019/17123

Ansprüche eines Künstlers wegen Nichtdurchführung eines Konzertes durch den Veranstalter

Hat ein Veranstalter sich gegenüber einem Künstler zur Durchführung von Konzerten verpflichtet, so liegt in der Absage der fest vereinbarten Konzerttermine eine schuldhafte Nichterfüllung des Vertrages. Insbesondere kann der Veranstalter sich nicht auf schleppenden Kartenverkauf berufen, der das wirtschaftliche Risiko des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages allein zu tragen hatte.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld - Einzelrichterin - vom 27.07.2017, Az. 5 O 91/17, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil und das erstinstanzliche Urteil sind ohne Sicherheitsleistungen vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 631 Abs. 1;

Gründe

A.

Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet. Die Entscheidung des Landgerichts beruht im Ergebnis nicht auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) und die nach § 529 ZPO zu Grunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen keine andere Entscheidung (§ 513 ZPO).