Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Verfahrens.
II.Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren festgesetzt auf 18.659,00 Euro.
I.
Im Ausgangsverfahren beantragte die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Bf) die Anordnung des aufschiebenden Widerspruchs gegen den Bescheid vom 23.10.2018, mit dem die Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (Bg) auf Grund einer Betriebsprüfung eine Nachforderung zur Sozialversicherung in Höhe von 74.637,58 EUR festgesetzt hat.
Mit Beschluss vom 21.01.2019 lehnte das Sozialgericht den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ab. Der im Betrieb der Bf aufgrund von Werkverträgen Tätigen seien von der Bg zu Recht als abhängig beschäftigt eingestuft worden; zutreffend habe die Bg daher Sozialversicherungsbeiträge in der streitgegenständlichen Höhe nachgefordert.
Die Kostenentscheidung stütze das
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