OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 01.12.2020
2 D 74/18.NE
Normen:
BauGB § 8 Abs. 2; BauGB § 13; BauGB § 13a; BauGB § 214 Abs. 2 Nr. 2; BauNVO § 6; BauNVO § 7;

Antrag auf Erklärung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Missachtung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB; Unbeachtlichkeit einer fälschlichen Ausweisung von Plangebietsteilen als Kerngebiet obwohl auf Flächennutzungsplan als Mischgebietsfläche dargestellt; Voraussetzung der Beeinträchtigung der städtebaulichen Ordnung durch Flächennutzungsplan

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.12.2020 - Aktenzeichen 2 D 74/18.NE

DRsp Nr. 2021/334

Antrag auf Erklärung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans; Missachtung des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB; Unbeachtlichkeit einer fälschlichen Ausweisung von Plangebietsteilen als Kerngebiet obwohl auf Flächennutzungsplan als Mischgebietsfläche dargestellt; Voraussetzung der Beeinträchtigung der städtebaulichen Ordnung durch Flächennutzungsplan

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 8 Abs. 2; BauGB § 13; BauGB § 13a; BauGB § 214 Abs. 2 Nr. 2; BauNVO § 6; BauNVO § 7;

Tatbestand

Die Antragstellerin wendet sich gegen die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 - Teilbereich A "E. Straße/S. -L. -Straße" der Antragsgegnerin (im Folgenden: 1. Änderung).