Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Beigeladenen zu 2 und 3 tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens gesamtschuldnerisch. Die Beigeladene zu 1 trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.
I.
Die Beigeladenen zu 2 und 3 wenden sich mit ihrer Beschwerde gegen die vom Verwaltungsgericht auf Antrag der Antragstellerin ausgesprochene Verpflichtung des Antragsgegners, die Bauarbeiten auf ihrem Grundstück FlNr. ... Gemarkung B* ... ... ... (Baugrundstück) vorläufig einzustellen.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin des nördlich an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücks FlNr. ... Gemarkung B* ... ... ..., das mit einem Mehrfamilienhaus, einer Tiefgarage und Carports bebaut ist.
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