VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 29.11.2021
8 S 3273/20
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; LBO BW § 2;
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 02.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 7415/18

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine beleuchtete Werbetafel; Wirksamkeit von örtlichen Bauvorschriften über die Anforderungen an Werbeanlagen bezogen auf verschiedene Schutzzonen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2021 - Aktenzeichen 8 S 3273/20

DRsp Nr. 2021/18956

Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine beleuchtete Werbetafel; Wirksamkeit von örtlichen Bauvorschriften über die Anforderungen an Werbeanlagen bezogen auf verschiedene Schutzzonen

Örtliche Bauvorschriften über Anforderungen an Werbeanlagen sind regelmäßig unwirksam, wenn sie deren Zulässigkeit in verschiedenen "Schutzzonen", welche jeweils bestimmte Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung umfassen, generalisierend einschränken. Unwirksam sind sie jedenfalls dann, wenn sie für Mischgebiete generalisierende Regelungen vorsehen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 2. September 2020 - 2 K 7415/18 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; LBO BW § 2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für eine beleuchtete Werbetafel.