Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 2. September 2020 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für eine beleuchtete Werbetafel.
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