OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 05.07.2023
8 A 11042/22.OVG
Normen:
BauGB § 34; BauNVO § 6 Abs. 1; BauNVO § 15 Abs. 1;
Fundstellen:
ZfBR 2023, 802
Vorinstanzen:
VG Neustadt a.d.W., vom 05.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 710/21

Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur Nutzungsänderung eines Imbisses in ein Wettbüro in einem nicht überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägten Teil eines faktischen Mischgebiets

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.07.2023 - Aktenzeichen 8 A 11042/22.OVG

DRsp Nr. 2023/12409

Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur Nutzungsänderung eines Imbisses in ein Wettbüro in einem nicht überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägten Teil eines faktischen Mischgebiets

Zu den Kriterien für die Kerngebietstypik eines als Vergnügungsstätte einzustufenden Wettbüros. Die Ermessensentscheidung über die Zulassung einer Ausnahme für die Ansiedlung einer Vergnügungsstätte in dem nicht überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägten Teil eines faktischen Mischgebiets setzt eine Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der für und gegen das Vorhaben sprechenden städtebaulichen Gesichtspunkte sowie des Ausnahmecharakters eines solchen Vorhabens voraus; dem Schutz der Wohnruhe kommt hierbei ein besonderes Gewicht zu.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Beklagte unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5. April 2022 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße sowie unter Aufhebung des Bescheides vom 10. Juni 2020 und des Widerspruchsbescheides vom 13. Juli 2021 verpflichtet, dem Kläger den beantragten Bauvorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines Imbisses in ein Wettbüro auf dem Grundstück H.straße ... in S. mit der Maßgabe zu erteilen, dass anstatt 20 nur 12 Sitzplätze eingerichtet werden.