Die Beteiligten zu 3 und 4 waren Eigentümer des 1.043 qm großen Flurstücks Nr. 11.501/2, das im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 82/13 »Niederfeld III und IV« lag. Die Beteiligte zu 1 (Stadt) leitete für das Plangebiet am 15. Dezember 1983 das Umlegungsverfahren nach Werten ein. Während dieses Verfahrens beantragten die Beteiligten zu 3 und 4 die Genehmigung zur Erweiterung des vorhandenen Wohngebäudes. Die Umlegungsstelle erteilte die Genehmigung am 22. September 1986, nachdem die Beteiligten zu 3 und 4 sich schriftlich verpflichtet hatten, keine Wertsteigerung aufgrund der Baumaßnahme geltend zu machen und keinen Widerspruch gegen den Umlegungsplan einzulegen.
Am 20. Juni 1986 war der Umlegungsplan mit den Beteiligten zu 3 und 4 erörtert worden. Die Niederschrift über den Erörterungstermin beziffert den Einwurfswert des Grundstücks mit 310 DM/qm und den Zuteilungswert mit 500 DM/qm.
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