Der Antrag der Antragstellerin vom 2. März 2021, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 19. März 2021, Az. RMF-
Die Antragstellerin erhält Gelegenheit, bis zum 15. April 2021 mitzuteilen, ob sie ihre Beschwerde aufrechterhält.
3.Binnen gleicher Frist besteht Gelegenheit, sich zum Streitwert des Beschwerdeverfahrens zu äußern.
I.
Die Vergabestelle beabsichtigt die Beschaffung eines dreiachsigen LKW, 26 Tonnen mit Ladekran und Wechselbrücke im offenen Verfahren, der u.a. für den Winterdienst eingesetzt werden soll. Der Auftrag wurde am 21. Oktober 2020 europaweit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung waren auch die Vergabe- und Vertragsunterlagen abrufbar.
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