Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 23. November 2017 wird der Streitwert für das Klageverfahren auf 25.000 Euro festgesetzt. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.500 Euro festgesetzt.
Die Klägerin begehrt die Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. ..., Gemarkung H ...
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