Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger begehren, die Beklagte zum Wiederaufgreifen eines bauaufsichtlichen Verfahrens unter Aufhebung der Nr. 1 bis 5 des Bescheids vom 16. Dezember 2011 (Az. II/1-6024-00152/11-fv) zu verpflichten.
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