Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 20. Juli 2020 - W 7 K 19.30370 - wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, bleibt ohne Erfolg. Der darin allein geltend gemachte Verfahrensmangel einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (§
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