Dem Schuldner wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Vorwerk ratenfreie Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin vom 15. Juni 2021 bewilligt, soweit das Beschwerdegericht den Beschluss des Amtsgerichts Schwedt/Oder vom 18. August 2020 -
I.
Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aufgrund des Versäumnisbeschlusses des Amtsgerichts T. vom 20. September 2018 wegen Unterhaltsrückständen für die Zeit vom 1. August 2013 bis 31. Januar 2020 betreffend den Sohn des Schuldners.
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