I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Kläger wenden sich gegen die Heranziehung zur Reinigung eines Gehwegs.
Die Kläger sind Eigentümer (Erbengemeinschaft) des bewaldeten, unbebauten Grundstücks FlNr. ... Gemarkung S. ..., an das südlich auf einer Länge von ca. 117 m die A. ...-Straße im Gemeindegebiet der Beklagten grenzt. Der Bebauungszusammenhang reicht im Westen und Süden unmittelbar an das Grundstück bzw. an die A. ...-Straße heran; in Richtung Osten befinden sich die L. ...straße, einige bebaute und einzelne unbebaute Grundstücke, bevor sich ein Waldgebiet anschließt. Nördlich des klägerischen Grundstücks liegt das unbebaute, bewaldete Grundstück FlNr. ...27; dieses grenzt im Norden an den M. ...weg, auf dessen gegenüberliegender Straßenseite sich ein Sportgelände mit einer Sporthalle befindet. Dahinter schließt sich weiter nördlich freies Gelände mit den P. ...auen an.
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