I. Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
II. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 16. Januar 2023 (AN 10 S 22.02270) wird geändert. Der Antrag wird abgelehnt.
III. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
IV. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.875 EUR festgesetzt.
I.
I. II.
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