Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. Die Klägerin stützt ihn allein auf den Zulassungsgrund gemäß §
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