VG Karlsruhe - Urteil vom 24.10.2023
8 K 4437/22
Normen:
LKJHG,BW § 28 Abs.;

Antrag einer Werkrealschule als gemeinnützigen freien Träger der Jugendhilfe auf Bewilligung eines weiteren Personalkostenzuschusses für die bei ihr angestellten Lehrkräfte

VG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2023 - Aktenzeichen 8 K 4437/22

DRsp Nr. 2023/16738

Antrag einer Werkrealschule als gemeinnützigen freien Träger der Jugendhilfe auf Bewilligung eines weiteren Personalkostenzuschusses für die bei ihr angestellten Lehrkräfte

1. Eine "Schule am Heim" eines gemeinnützigen freien Trägers der Jugendhilfe kann nach § 28 Abs. 1 und 3 LKJHG für die bei ihr angestellten Lehrer einen tatsächlichen Aufwand als Zuschuss zu den Personalkosten vom Land nur in der Höhe eines Betrages geltend machen, der sich in Anwendung der für den öffentlichen Dienst des Landes - und nicht der Kommunen - geltenden Bestimmungen ergibt. 2. Die Kosten für erweiterte Führungszeugnisse nach § 28 Abs. 1 und 3 LKJHG vom Land sind nicht als Zuschuss zu den Personalkosten für die an der Schule am Heim tätigen Lehrer zu übernehmen.

Tenor

1. Soweit die Klägerin die unter Nummer 2 erhobene Feststellungsklage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Normenkette:

LKJHG,BW § 28 Abs.;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Bewilligung eines weiteren Personalkostenzuschusses für die bei ihr angestellten Lehrkräfte.

1. 2.