1. Soweit die Klägerin die unter Nummer 2 erhobene Feststellungsklage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Bewilligung eines weiteren Personalkostenzuschusses für die bei ihr angestellten Lehrkräfte.
1. 2.
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